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Konditionen
Hier finden Sie die Tarife für meine Dienstleistungen:
Der Stundenansatz wird nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart, zuzüglich 8.1% MwSt.
Die Beratungsdauer und damit auch die Kosten richten sich nach der Komplexität der Fragestellung. Gerne unterbreite ich Ihnen auf Wunsch eine detaillierte Offerte. Vor- und Nachbearbeitung sind in den Kosten enthalten. Nach dem ersten persönlichen Gespräch erhalten Sie kostenlos Zugang zum umfassenden Infopool.
Telefonisches Orientierungsgespräch, Erstkontakt
kostenlos
Beratung (alle Angebote ausser Coaching für Einzelpersonen)
Coaching für Einzelpersonen
CHF 170.- pro 60 Minuten
CHF 150.- pro 60 Minuten
Berufs- und Studienberatung
Coaching für Einzelpersonen
CHF 140.- pro 60 Minuten
CHF 120.- pro 60 Minuten
Outplacement
Outplacement Gesamtpaket
Einzelberatung «Umgang mit Stress und Resilienz»
CHF 200.- pro 60 Minuten
gemäss Offerte
CHF 200.- pro 60 Minuten
Berufsberatungsgespräche und -analyse
in der Regel 6 bis 12 Wochen
Delegierte Berufsberatung und Begleitung
in der Regel 4 bis 6 Monate
Job Coaching für junge Erwachsene
Job Coaching für Erwachsene
Berufswahl-Sprechstunde
1:1 Beratung und Begleitung
nach Preis im Einzelfall
nach Preis im Einzelfall
nach Preis im Einzelfall
nach Preis im Einzelfall
auf Stundenlohnbasis aus dem Kontingent der Schule
auf Stundenlohnbasis aus dem Kontingent der Schule
gemäss Offerte
Administrative Tätigkeiten wie Redigieren von Bewerbungsunterlagen, telefonische Konsultationen, Kurzgutachten, Aufbereiten von individualisierten Arbeitsmitteln, gezielte Internetrecherche
CHF 40.- pro 15 Minuten
Get the power! Berufsvorbereitung für Jugendliche
Get the growth! Berufliche Persönlichkeitsentwicklung
CHF 280.-
CHF 480.-
+ 20% auf den Basispreis
Möchten Sie mehr über meine Dienstleistungen oder Konditionen erfahren? Benötigen Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Offerte? Kontaktieren Sie mich gerne hier und teilen Sie mir mit, was Sie benötigen!
Wissenschaftlich erprobte diagnostische Testverfahren:
Beim Einsatz von Tests fallen zusätzliche Kosten für den Einkaufspreis an, die ich vor der Anwendung mit Ihnen bespreche.
Terminvereinbarungen:
Die Häufigkeit der Termine richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und kann im Verlauf der Beratung oder des Coachings individuell angepasst werden. Flexible Termine am Abend und am Wochenende sind möglich. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Kostenlose Absagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin möglich (per E-Mail, WhatsApp, SMS). Bei kurzfristigeren Absagen behalte ich mir vor, den Termin zu verrechnen. Unangekündigtes Nichterscheinen wird mit dem vollem Ansatz berechnet.
Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt wahlweise nach jedem Termin vor Ort per Twint oder nach Abschluss der Dienstleistung durch den Versand einer elektronischen Rechnung.
Ich setze mich dafür ein, dass alle Interessierten Zugang zu meinen Dienstleistungen erhalten. In Notsituationen oder bei finanziellen Engpässen ist eine Reduktion nach Absprache möglich. Mensch und Arbeit ist Angebotspartnerin der KulturLegi (http://www.kulturlegi.ch) Personen mit einer KulturLegi erhalten bis auf Weiteres auf die Angebote für Privatpersonen 60% Preisreduktion.
Sprechen Sie mich im telefonischen Orientierungsgespräch darauf an.
Datenschutz:
Hier finden Sie weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten.
Steuerabzug
In den Kantonen Aargau und Zürich sind die Kosten für berufliche Weiterbildung abzugsfähig. Lauf Kreisschreiben Nr. 42 zur direkten Bundessteuer (2017) müssen die Kurse darauf abzielen, berufliches Wissen zu vermitteln. Daher könne Sie nach Erreichen der Volljährigkeit besuchte Kurse steuerlich als Berufsauslagen abziehen. Dies gilt für Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern.
Wenn der Fokus auf Beratung liegt, können die Kosten nicht als berufliche Weiterbildung geltend gemacht werden, auch nicht für Einzel-Coachings.
Falls die Beratung aus gesundheitlichen Gründen nach einem Unfall oder einer Krankheit erfolgt und selbst finanziert wird, können die Kosten möglicherweise unter "Krankheitskosten" abgesetzt werden.
Im Zweifelsfall ist es ratsam, beim zuständigen Steueramt nachzufragen, ob die Kosten als berufliche Weiterbildung abgezogen werden können. Alternativ können Sie den Betrag zusammen mit der Rechnung in Ihrer Steuererklärung angeben und abwarten, wie das Steueramt reagiert.
Sollten die Kosten einer Aus- und Weiterbildung bei der steuerpflichtigen natürlichen Person nicht als beruflich bedingte Aus- und Weiterbildungskosten anerkannt werden, können sie beim Arbeitgeber als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten. Dies trifft auch auf die Dienstleistung "Outplacement – Beratung und Begleitung für ausscheidende Mitarbeitende" zu, sofern die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.